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   VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13   

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VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13 (https://dejure.org/2019,388)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11.01.2019 - 5 K 974/13 (https://dejure.org/2019,388)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 5 K 974/13 (https://dejure.org/2019,388)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13
    Denn eine sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung käme nur in Frage, wenn die erstmalige Anschlussmöglichkeit bis zum 31. Dezember 1999 entstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a.; OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16).

    Daher kommt es, anders als vor dem Inkrafttreten dieser Fassung, auf das Inkrafttreten der ersten "rechtswirksamen" Beitragssatzung an (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16).

  • VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13

    Auswirkungen eines Schreibfehlers in der Klageschrift; (kein) Anwendungsfall der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13
    Hinsichtlich des weiteren Vortrags der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte 5 K 1014/13 und den dortigen Verwaltungsvorgang verwiesen.

    Insoweit wird auch auf die Ausführungen in der Parallelentscheidung vom heutigen Tage zu 5 K 1014/13 verwiesen.

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13
    Denn eine sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung käme nur in Frage, wenn die erstmalige Anschlussmöglichkeit bis zum 31. Dezember 1999 entstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a.; OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 43.15

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag nach stattgebender

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13
    Diese Auslegung des Wortes "möglich" entspricht auch dem mutmaßlichen Willen des Satzungsgebers, dauerhaft bevorteilte Baulichkeiten zu erfassen (s. zu diesem Erfordernis: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2013 -9 B 35.12; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 53. Ergänzungslieferung September 2015, § 8 KAG Rn. 537).
  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13
    Auch die Nachfolgesatzung, die Satzung über die Erhebung von Trinkwasseranschlussbeiträgen des N... vom 03. Januar 2001 sowie die Satzung vom 05.September 2001 (einschließlich der hierzu ergangenen ersten Änderungssatzung vom 23. Mai 2002, der zweiten Änderungssatzung vom 24. Juni 2004 und der dritten Änderungssatzung vom 11. November 2004) war mit Blick darauf, dass die in dieser Satzung festgelegten Beiträge auf einer Globalkalkulation beruhten, die sogenannte altangeschlossene Grundstücke nicht entsprechend der Satzung einer Beitragspflicht unterwarf, unwirksam (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 03. Dezember 2003 - 2 A 417/01).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13
    Diese enthielt jedoch jedenfalls in § 4 Abs. 3 Nr. 3 eine seinerzeit unzulässige Tiefenbegrenzung, denn die Tiefenbegrenzungsregelung war nach seinerzeitiger Rechtslage deshalb rechtswidrig und nichtig, weil sie gegen die besondere landesrechtliche Bestimmung des § 8 Abs. 6 S. 3 KAG in der bis zum 31. Januar 2004 geltenden Fassung verstieß; es ist nicht feststellbar, dass das vom Satzungsgeber gewählte Maß von 50 Metern der typischen Tiefe der Bebaubarkeit im Beitragsgebiet entsprach, wie es § 8 Abs. 6 S. 3 KAG a.F. verlangte (vgl. dazu OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE).
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